Das Wort Demokratie geht zurück auf griechisch "demos" = Volk und "kratos" = Macht. Da ein Land aber schwerlich von sämtlichen Einwohnern regiert werden kann, gibt es Volksvertreter. Alle Niederländer ab 18 Jahren sind berechtigt, an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus, zu den Provinzparlamenten und zu den Gemeinderäten teilzunehmen, die jeweils alle vier Jahre stattfinden. Außerdem hat jeder volljährige Niederländer das Recht, für einen Sitz in einer Volksvertretung zu kandidieren. Die niederländische Staatsordnung basiert auf dem Prinzip der Trias politica, also auf der Dreiteilung der Staatsgewalt in gesetzgebende, vollziehende und Recht sprechende Gewalt. Regierung und Parlament sind gemeinsam für die Gesetzgebung verantwortlich. Die Regierung führt die Gesetze aus und wird dabei vom Parlament kontrolliert. Über die ordnungsgemäße Anwendung der Gesetze urteilen unabhängige Gerichte.